GelatoPack

[ INVEST ]

WANDELDARLEHEN

Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stärkt mit dem Förderprogramm INVEST junge, innovative Unternehmen, wie GelatoPack, dass seinen Investoren dieses Programm in Form eines Wandeldarlehens anbietet. Und zwar ab einem Betrag von 50.000 Euro. INVEST besteht aus einem nicht rückzahlbaren Erwerbszuschuss in Höhe von 15% und dem Exit Zuschuss, als pauschale Steuerkompensation, in Höhe von 25% des Gewinns. Der INVEST-ZUSCHUSS ist natürlichen Personen und Beteiligungsgesellschaften vorbehalten.

So stärkt der Bund private Investoren (Business Angels) und nachweislich innovative Unternehmen wie GelatoPack. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der GelatoPack GmbH ein Förderfähigkeitslogo zur Verfügung, um auf die INVEST-Förderfähigkeit aufmerksam zu machen.

And last but not least, gewährt GelatoPack den Investierenden auch noch einen Zins von 7% p.a.

Die maximal förderfähige Investitionssumme an der GelatoPack GmbH je Investor beträgt 200.000 Euro.

Wandeldarlehen bieten eine unkomplizierte Möglichkeit der Finanzierung von Startups mit einer tollen Produktidee. Hinzu erhält der Investor das Recht (z.B. bei der nächsten Finanzierungsrunde), sein Wandeldarlehn inkl. Zinsen in Eigenkapital an der GelatoPack GmbH umzuwandeln. Siehe: Beispiel für die Berechnung eines Wandeldarlehns.

BETEILIGUNGSARTEN

Art der Beteiligung

Wandeldarlehen mit Recht auf Umwandlung in Eigenkapital. Vorteil der Teilnahme an Gewinnen und Verlusten, sowie an stillen Reserven und Geschäftswert.

Laufzeit

Mindestens 3 Jahre, höchstens 10 Jahr bei Zuschuss vom Bund

Mindestzeichnung an GelatoPack GmbH

50.000,- EUR

Erwerbszuschuss

15% vom Bund als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Exitzuschuss

25% des Verkaufsgewinns bei natürlichen Personen als Steuergutschrift.

Förderung

Mehr Informationen zum Zuschuss finden Sie hier zum 🗎 Download